Allgemeine Geschäftsbedingungen der
H&V Handels und Vertriebs GmbH
Inhalt
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der H&V Handels und Vertriebs GmbH (nachfolgend „H&V“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn die H&V in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an diesen, ohne besonderen Vorbehalt, ausführt.
1.3 Unternehmer, im Sinne dieser AGB, ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
2.1 Angebote der H&V sind freibleibend und unverbindlich, sofern der Verkäufer in ihnen nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt hat. Zu einem Angebot gehörende Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd verbindlich, sofern die H&V im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.
2.2 Bestellungen von Kunden werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung und mit Eingang der 10% Vorkasse zu einem Vertrag, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden.
2.3 Änderungen der technischen Ausführung der Ware, insbesondere im Zuge der Weiterentwicklung, sind zulässig, falls die Änderung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine etwaige Unzumutbarkeit ist vom Kunden zu beweisen.
2.4 Die H&V kann den Auftrag des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
- sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem sie den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, wobei insoweit der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem das Konto des Kunden belastet wird.
- Die Annahme des Auftrages befreit den Kunden nicht von der Pflicht die Anzahlung in Höhe von 10% zu leisten.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Auftrags beginnt am Tag nach der Absendung des Auftrags durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Auftrags folgt. Nimmt die H&V den Auftrag des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Auftrages, mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5 Für den Vertragsschluss stehen ausschließlich die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von der H&V versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der H&V oder von der H&V, mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten, versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.7 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.8 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber der H&V zu erfüllen, kann die H&V bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird die H&V frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3 Preise- und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung der H&V nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungskosten, Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Bei allen Angeboten der H&V gilt das Incoterm EXW („ex works“) auf Wunsch des Kunden kann die H&V Angebote für den Versand einholen und auf expliziten Wunsch des Kunden versenden – der Gefahrenübergang bleibt hiervon unberührt – Kosten für Versicherung, Transport und sonstige Abgaben liegen auf Seite des Kunden.
3.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.3 Die H&V informiert den Kunden über die Bereitstellung der Ware – die H&V ist zur Teillieferung berechtigt. Bei Bereitstellung der Ware durch die H&V muss diese spätestens nach 5 Werktagen bei der H&V abgeholt werden. Ab dem 6. Tag wird ein täglicher Lagerzins von 0,5 % auf den Netto Warenwert berechnet – dieser Zins wird mit der erhaltenen Anzahlung verrechnet. Diese Regelung gilt ebenfalls für Teillieferungen.
3.4 Wird von der H&V gelieferte und vom Kunden entgegengenommene Ware nach Auslieferung durch den Hersteller unbrauchbar gemacht (gescrapped) so übernimmt die H&V keine Haftung – die Rücknahme solcher Ware ist ausgeschlossen.
3.5 Die H&V behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der H&V zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die H&V wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Die H&V ist nicht verantwortlich für Änderungen der Lieferzeiten des Herstellers oder dessen Lieferanten. Eine Verschlechterung der Lieferzusage, verschuldet durch den Hersteller oder dessen Lieferanten, Distributor, berechtigt nicht zur Kündigung des Kaufvertrages.
3.6 Bei Selbstabholung informiert die H&V den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit der H&V innerhalb von 5 Werktagen abholen.
3.7 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % fällig. Der vom Kunden erteilte Auftrag ist nicht stornierbar. Bei Stornierung durch den Kunden wird die Anzahlung als Wiedereinlagerungsgebühr einbehalten. Ein Anspruch auf Erstattung seitens des Kunden wird ausgeschlossen.
3.8 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3.9 Bei Lieferung auf Rechnung behält sich die H&V eine Bonitätsprüfung des Kunden vor. Sollte sich die Bonität des Kunden während des Zahlungsziels verschlechtern, so ist die H&V berechtigt, die sofortige Zahlung des offenen Betrags zu verlangen.
3.10 Bei Gewährung eines Zahlungsziels durch die H&V gilt dieses für den Geldeingang auf eines der Konten der H&V.
3.11 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten der H&V gutgeschrieben wurde, mit gleichlautender Valuta. Im Falle des Zahlungsverzuges hat die H&V Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.12 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z. B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist die H&V berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
4 Höhere Gewalt
4.1 Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die H&V berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei längerfristigen Verzögerungen ist die H&V berechtigt, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die H&V hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle, für die H&V unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der H&V liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der H&V nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberühr
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die H&V behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich die H&V das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung all seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
5.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt die H&V als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware/Anlage. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die H&V Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware von der H&V mit einer Sache des Kunden, ist diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes, der Ware der H&V, zum Rechnungs- oder Mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache – auf die H&V über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
5.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, die diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
5.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum stehende Ware der H&V, oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Der Kunde hat an die H&V abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an die H&V abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
5.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte der H&V die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die H&V auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
6 Mängelhaftung / Gewährleistungein
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
6.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
6.2 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr oder Ersatzweise die Hersteller Vorgaben ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
6.3 Die H&V hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.4 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
6.5 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die H&V zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die, für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die der H&V die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist die H&V nicht zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
6.6 Liefert die H&V zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann die H&V vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.7 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7 Haftung
Die H&V haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
7.1 Die H&V haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Verletzt die H&V fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
7.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
8 Verjährung
8.1 Ansprüche des Kunden gegenüber der H&V verjähren – mit Ausnahme der unter dem Punkt „Mängelhaftung / Gewährleistung“ geregelten Ansprüche – in einem Jahr, ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen. Spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
9 Zurückbehaltung, Abtretung
9.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die H&V bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
9.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
9.3 Der Kunde stellt die H&V von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch die H&V diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, der H&V im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
10.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, der Geschäftssitz der H&V. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der H&V ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Die H&V ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Stand: 27.06.2024 / 10:08:41 Uhr (MEZ)
Hier können Sie Die AGB in deutsch als PDF downloaden: Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&V Handels und Vertriebs GmbH